Kosten

Für Ihren ersten Anruf oder Ihre erste Mail entstehen natürlich noch keine Kosten. Bei der ersten persönlichen Kontaktaufnahme (Beratungsgespräch) entsteht eine Erstberatungsgebühr nach dem rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe von 190€ zzgl. MwSt. Viele Rechtsschutzversicherer, die im Regelfall keine familienrechtlichen Mandate versichern, übernehmen normalerweise trotzdem diese Erstberatungsgebühr. Selbstverständlich sprechen wir im ersten Termin nicht nur über die weiteren Schritte und Ihre Erfolgsaussichten sondern auch über den Kostenrahmen. Die anfallenden Kosten richten sich grundsätzlich nach dem RVG. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen durch Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe die Übernahme der Kosten für unsere Tätigkeit gewährt werden. Auch diese Möglichkeiten erörtern wir gerne in einem ersten Gespräch und beraten Sie bezüglich der notwendigen Unterlagen.